Schulordnung


1. Unterricht

1.1 Unterrichtszeiten

  • Der Unterricht beginnt um 08.00 Uhr. Fünf Minuten vorher (nach dem 1. Schellen) betreten die Schüler:innen das Gebäude und begeben sich unverzüglich, d.h. auf dem kürzesten Wege, zu den Klassen- und Fachräumen.
  • Folgende Unterrichtszeiten sind gültig:

1. Stunde: 08:00 – 09:00 Uhr
2. Stunde: 09:05 – 10:05 Uhr
Pause
3. Stunde: 10:25 – 11:25 Uhr
4. Stunde: 11:30 – 12:30 Uhr
Pause
5. Stunde: 12:45 – 13:45 Uhr
6. Stunde: 13:45 – 14:30 Uhr (Hausaufgabenbetreuung)
7. Stunde: 13:45 – 15:00 Uhr (Silentien, AGs)

  • Lehrer:innen und Schüler:innen erhalten einen Stundenplan, Änderungen sind dem Vertretungsplan zu entnehmen. Der Vertretungsplan hängt aus. Jede:r Schüler:in hat sich täglich zu informieren.
  • Nach dem Unterricht verlassen die Schüler:innen das Schulgelände.

1.2 Pünktlichkeit

  • Alle Verspätungen werden grundsätzlich im Klassenbuch vermerkt (auch entschuldigte Verspätungen und Beurlaubungen). Eine Mitteilung an die Eltern erfolgt bei anhaltender Missachtung.
  • Jede:r Schüler:in hat die Pflicht, sich über den versäumten Unterrichtsstoff (auch im Krankheitsfall) zu informieren und Inhalte, Hausaufgaben u.Ä. nachzuholen.

1.3 Entschuldigungen

Bei Schulversäumnis sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, spätestens am zweiten Tage die Schule zu benachrichtigen. Dies kann gegebenenfalls auch telefonisch erfolgen, wenn am Ende der Fehlzeit eine schriftliche Entschuldigung bzw. eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird.

1.4 Verhalten im Unterricht

  • Zu Beginn der Unterrichtsstunde begibt sich jede:r Schüler:in auf seinen Platz und verhält sich ruhig.
  • Stören des Unterrichtenden oder der Mitschüler:innen durch Worte und Taten kann erzieherische Maßnahmen (z.B. Unterrichtsausschluss) bzw. Ordnungsmaßnahmen durch die Klassenkonferenz nach sich ziehen.
  • Für ihren Klassenraum übernehmen die jeweiligen Lerngruppen mit der Lehrkraft die Verantwortung (Sauberkeit, Beschädigungen usw.). Jeder Schaden ist der unterrichtenden Lehrkraft umgehend zu melden. Bei mutwilligen Beschädigungen und Diebstahl haften die Eltern. Nach Unterrichtsschluss sind die Stühle hoch zustellen.
  • Abfall wird getrennt entsorgt. Die Mülleimer werden bei Bedarf und nach interner Absprache entleert.

1.5 Vor- und Nachbereiten des Unterrichts

  • Für das ordnungsgemäße Vorhandensein von entsprechenden Büchern, Heften, Mappen und Arbeitsmaterialien sind Eltern und Schüler:innen verantwortlich. Zu Schuljahresbeginn soll jede:r Schüler:in eine Auflistung anzuschaffender Hefte und Materialien erhalten. Die Schule sorgt für alle notwendigen Bücher. Eltern zahlen zu Schuljahresbeginn einen angemessenen Betrag für Bücher und Kopierkosten.
  • Zu jeder Stunde müssen alle entsprechenden Schulbücher und Unterrichtsmaterialien vorhanden sein. Eltern und Schüler:innen haften für Verlust und Beschädigung der Schulbücher.
  • Das Anfertigen der Hausaufgaben ist Pflicht der Schüler.:innen. Die Lehrer:innen kontrollieren sie, fehlende Hausaufgaben sollen nachgearbeitet werden. Das kann gegebenenfalls auch nach dem Unterricht in der HBS unter Aufsicht geschehen.

2. Pausen

  • Den Aufsicht führenden Lehrpersonen ist grundsätzlich und unbedingt Folge zu leisten.
  • Vor Beginn des Unterrichts (ab 07.35 Uhr) und in den großen Pausen werden die Schüler:innen beaufsichtigt. Die Aufsicht führenden Lehrpersonen werden von ausgewählten älteren Schüler:innen unterstützt.
  • In der Wechselzeit bleiben die Schüler:innen auf ihren Plätzen und bereiten ihr Material für die nächste Stunde vor. Gegebenenfalls nutzen sie die Zeit, um den Raum zu wechseln oder das WC aufzusuchen.
  • Während der beiden großen Pausen begeben sich alle Schüler:innen direkt auf den Schulhof (Ausnahme: Es wurde eine „Regenpause“ ausgerufen). Durch Zäune, Hecken usw. abgetrennte Teile des Schulgeländes sowie der Parkplatz gehören nicht zu dem Aufenthaltsbereich. In den Monaten von Mai bis Oktober steht nur den Schüler:innen aus den Jahrgängen 5 und 6 zusätzlich der Spielplatz zur Verfügung.
  • Vor Beginn des Unterrichts in Fachräumen holen die Schüler:innen ihre Taschen aus dem Klassenraum.
  • Das Verlassen des Schulhofes ist während der Unterrichtszeit und in den Pausen verboten, da u.a. der Versicherungsschutz für Schüler:innen erlischt. Bei Nichtbefolgung: Mitteilung an die Eltern und gegebenenfalls Ordnungsmaßnahmen.
  • Während der Regenpause gilt folgende Regelung: Alle Schülerinnen und Schüler begeben sich in den Raum der Folgestunde. Aufsicht führen die jeweiligen Klassen- oder Fachlehrer der Folgestunde. Ausgewählte Schüler:innen der Jahrgangstufe 10 unter-stützen bei der Toilettenaufsicht.
  • Die geräuschlose Nutzung der Handys ist auf dem Schulhof in den Pausen erlaubt. Bei Regenpausen gilt diese Regelung ausnahmsweise auch im Klassenraum.
  • Die Nutzung von Scootern und Fahrrädern ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.
  • Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.

3. Toiletten

  • Die Schüler:innen haben die Möglichkeit die Toilette bis 7:55 Uhr zu besuchen.
  • Die Toiletten sind grundsätzlich kein Aufenthaltsort.
  • Während des Unterrichts werden die Toiletten nur in dringenden Fällen besucht. Dies wird auf Toilettenlisten festgehalten. Der Schlüssel für die Toiletten muss im Sekretariat abgeholt werden.

4. Handynutzung

  • Die Handynutzung im Schulgebäude ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen bilden nur die Nutzung zu Unterrichtszwecken mit Erlaubnis der Lehrkraft und die Regenpausen.
  • Die Handynutzung auf dem Schulhof ist während der großen Pausen ohne die Störung anderer erlaubt.
  • Als Störung bzw. Verbot gilt hierbei u.a.:
    – Telefonieren
    – Foto- und Videoaufnahmen
    – Verbreitung pornografischer und gewalttätiger Inhalte
    – Musikhören, Handyspielen, etc. ohne Kopfhörer

5. Kleidung

  • In der Schule tragen die Schüler:innen angemessene und saubere Kleidung.
    Zu unangemessenen Kleidungsstücken gehören zum Beispiel: durchsichtige Bekleidung, sehr knappe Kleidung, Jogginghosen sowie Schuhe mit besonders hohen Absätzen.
  • Im Unterricht setzen die Schüler ihre Mütze, Kapuze oder Kappe ab. Außerhalb des Klassenraums und Fachraums ist das Tragen erlaubt.

5.1. Sportkleidung

  • Die Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder mit Sportkleidung und Hallenturnschuhen auszustatten. Sie geben ihren Kindern Seife, Handtuch usw. für die Körperhygiene mit.
  • Das Betreten der Turnhalle ohne Turnschuhe ist nicht gestattet.
  • Wertsachen sollten zum Sportunterricht nicht mitgebracht werden.
  • Im Sportunterricht ist es nicht gestattet, zu knappe (zu kurze/zu enge) Kleidung zu tragen.
  • Im Schwimmunterricht können Badeanzüge oder Burkinis nach Wunsch mit oder ohne Badekappe getragen werden.

6. Allgemeine Bestimmungen

  • Bei Verletzungen und Körperschäden ist neben den ausgebildeten Schulrettungssanitätern die nächst erreichbare Lehrkraft zu verständigen. Dieser leitet die notwendigen Maßnahmen ein.
  • Das Lehrerzimmer sollte von Schüler:innen, Eltern und anderen Personen nur in Ausnahmefällen betreten werden.
  • Die Schüler:innen halten sich nicht im Eingangsbereich zur Verwaltung auf. Hier finden auch keine Lehrer:innen-Schüler:innen-Gespräche statt. Schüler:innen steht das Sekretariat grundsätzlich nur in den großen Pausen zur Verfügung.
  • Die Schüler:innen holen ihre Lehrer:innen nach Pausen nicht vom Lehrerzimmer ab.
  • Fahrräder werden nur in den Fahrradständern abgestellt. Anordnungen von Schulhausmeistern und Fahrradwächtern ist Folge zu leisten.
  • Diebstahl und Sachbeschädigungen am Eigentum der HBS, der Lehrer:innen und der Schüler:innen (auch Kraftfahrzeuge, Fahrräder u.Ä. ) werden zur Anzeige gebracht.
  • Eltern sorgen dafür, dass ihre Kinder keine unnötigen Wertgegenstände mit zur Schule bringen. Handys sind während der Unterrichtszeit grundsätzlich abgeschaltet. Bei Zuwiderhandlung zieht sie die Lehrkräfte ein.
  • Waffen und Drogen sind auf dem Gelände der HBS tabu. Zuwiderhandlungen haben Ordnungsmaßnahmen und Anzeigen zur Folge.
  • Die Schüler:innen sind verpflichtet, das Schulgelände sauber zu halten. Rauchen und Genuss von Alkohol sind verboten. Zuwiderhandlungen müssen dem/der Klassenlehrer:in oder der Schulleitung gemeldet werden.

7. Besondere Bestimmungen

  • Die HBS will allen Schüler:innen eine Schulzeit ermöglichen, die frei ist von Gewalt und Rassismus. Bei Eintritt in die Schule erklären sich alle Schüler:innen mit diesen Zielen durch Abschluss eines entsprechenden Vertrages einverstanden.
  • Jede:r Schüler:in ist aufgefordert, auch außerhalb der Schule die HBS durch angemessenes Verhalten würdig zu vertreten. Dies gilt insbesondere für das unmittelbare Umfeld der Schule vor und nach dem Unterricht. Die Nachbarschaft ist vor Verunreinigungen, Belästigungen und ähnlichem unbedingt zu schützen. Zuwiderhandlungen werden von der Schulleitung verfolgt.
  • Die Schulordnung ist für alle verbindlich und in jedem Jahr Gegenstand einer Besprechung in der Klasse, Klassenpflegschaft und der Lehrerkonferenz.

Die Schulleitung