Schüler:innen- & Elternvertretung

Eltern und Schülervertretung

Schüler:innen und Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können bei der Gestaltung des Schulwesens wesentlich beitragen.

Eltern haben nicht nur das Recht, die Schule ihres Kindes mitzugestalten. Es kann auch Spaß machen, jenen Ort kennenzulernen, an dem ihr Kind lernt. Wer sich engagiert, bekommt wichtige Informationen, bringt eigene Ideen und wenn nötig auch Kritik ein.

Die Klassenpflegschaft
Die erste Ebene ist die Schulklasse: Hier können Eltern im Rahmen von Klassenpflegschaftssitzungen (Elternabenden) tätig werden. Sie bekommen wichtige Informationen über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Klasse.

Die Schulpflegschaft
Die nächste Ebene ist die Schulebene: Die gewählten Vertreter aus den Klassenpflegschaften setzen sich für die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft ein. Diese vertritt die Interessen aller Eltern der Schule bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät und diskutiert über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort entschieden wird.

Die Schulkonferenz
Schulebene: Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören an einer Schule mit unserer Größe zu gleichen Teilen im Verhältnis 1 : 1 : 1 aus Lehrkräften, Elternvertreter:innen und Schüler:innen an. Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule.

Die Schülervertretung
Die grundsätzliche Aufgabe der Schülervertretung besteht darin, das Mitspracherecht der Schüler umzusetzen. Das bedeutet, dass die Schülervertretung sich für die Interessen der Schüler einsetzt und diese gegenüber der Schulleitung einbringt.

Im Schuljahr 2023/2024 ist der Schülersprecher

Sharon Folle